Immobilienrente und Immobilien-Teilverkauf sichern den Ruhestand finanziell ab

Einfamilienhäuser in Hamburg Oldenfelde im SommerEine Wohnstraße mit Einfamilienhäusern in Hamburg Oldenfelde © Norbert Schmidt

Vielen Menschen ist es das Arbeitsleben über gelungen, eine Wohnimmobilie anzuschaffen und abzuzahlen. Mit dem Renteneintritt blicken viele Eigentümer jedoch skeptisch in die Zukunft. Geht doch mit dem Altersruhegeld üblicherweise ein Einkommensverlust einher, sodass der gewohnte Lebensstandard in Gefahr gerät.

Um die Liquidität zu erhöhen, gibt es einige Möglichkeiten. So kann die Immobilie verkauft werden, womit sich allerdings nach einem neuen Domizil umgesehen werden muss. Außerdem kann über eine Immobilienrente gebundenes Kapital freigesetzt werden. Seit einiger Zeit bietet sich ein Teilverkauf an, der den finanziellen Rahmen entscheidend erweitert, ohne dass die Eigentümerrechte verloren gehen.

Welche Formen der Immobilienrente gibt es?

Immer mehr Eigentümer kurz vor dem Ruhestand möchten Finanzmittel, die an eine Immobilie gebunden sind und nicht zur Verfügung stehen, freisetzen. Umfassende Informationen zur Immobilienrente zeigen auf, welche Vor- und Nachteile mit der jeweiligen Lösung verbunden sind.

Leibrente

Die Leibrente ähnelt einem Komplettverkauf, wobei die Kaufsumme in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Den ehemaligen Eigentümern wird ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert. Dieses verfällt aber bei einem Umzug ins Pflegeheim. Auch alle anderen Rechte an der Immobilie gehen verloren.

Umkehrhypothek

Bei dem Modell der Umkehrhypothek beleihen die Eigentümer die Immobilie. Die Schuld wird ins Grundbuch eingetragen und die Darlehenssumme entweder in Raten oder als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt.

Der Kredit wird zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt, Zinsen und Tilgung häufen sich mit der Zeit an, sodass ein hoher Rückzahlungsbetrag anfällt, der erst mit dem Verkauf der Immobilie beglichen wird. Reicht die Verkaufssumme nicht aus, können eventuelle Erben belangt werden.

Rückmietkauf

Auch bei diesem Modell steht die Immobilie komplett zum Verkauf. Die ehemaligen Eigentümer erhalten allerdings einen lebenslangen Mietvertrag, bei dem eine Kündigung durch Eigenbedarf nicht vorgesehen ist. Die Miete richtet sich dabei nach dem Marktwert der Immobilie.

Der Teilverkauf als gute Alternative

Die genannten Modelle sind üblicherweise entweder mit dem teilweisen oder kompletten Verlust der Eigentümerrechte oder mit der Aufnahme neuer Schulden verbunden. Daher kann ein Teilverkauf eine gute Alternative sein, um die Rente aufzubessern. Dabei können bis zu 50 Prozent der Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter veräußert werden, der als stiller Miteigentümer in Erscheinung tritt.

Der Vorteil eines Teilverkaufs begründet sich dadurch, dass den Eigentümern ein Nießbrauch im Grundbuch zugesichert wird. Das umfasst i,d.R. ein uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht. Außerdem behalten die Eigentümer die Entscheidungshoheit und können die Immobilie weiterhin vermieten. Dieser Umstand gereicht dann zum Vorteil, sollte ein Umzug ins Pflegeheim anstehen.

Obendrein kann der Restanteil vererbt werden. Eventuelle Erben erhalten ein Erstankaufsrecht über den verkauften Anteil, sofern ihnen daran gelegen ist, dass die Immobilie nach dem Ableben der Eltern im Familienbesitz bleibt.