Hamburgs Betriebe bereiten sich auf den Winter vor  

Mann räumt den Schnee einer Ausfahrt wegPhoto by Filip Mroz on Unsplash

Der Winter steht vor der Tür und somit sind auch die Betriebe gefordert sich bereits jetzt auf den kommenden Winter einzustellen. Vor allem das Thema Betriebssicherheit darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden und bedarf oftmals einer gründlichen Vorbereitung. Denn wenn der Winter erst einmal hereinbricht ist es zu spät sich um den passenden Arbeitsschutz zu kümmern.

Betriebe in der Pflicht – Arbeitsschutz im Winter ist wichtig

Grundsätzlich sind sowohl Privatpersonen, als auch Betriebe dazu verpflichtet für einen entsprechenden Winterdienst zu sorgen. Hamburger Betriebe müssen hierbei besonders sorgfältig vorgehen, da die Winter in der Hansestadt durchaus auch äußerst kalt und schneereich sein können. Obwohl normalerweise Winter bei uns im Norden eher mild ausfallen.

Die Betriebe müssen dabei zwei unterschiedliche Formen des Winterdienstes einplanen. Zum einen müssen die Wege und Straßen vor dem Unternehmen, bzw. dem Betriebsgelände schnee- und eisfrei gehalten werden um die Sicherheit von Passanten und Spaziergängern nicht zu gefährden. Zum anderen müssen natürlich auch die eigentlichen Betriebsgelände von Schnee und Eis befreit werden, um ein sicheres Arbeiten für die Belegschaft zu ermöglichen. Hierfür macht es Sinn sich frühzeitig sowohl mit Streusalz einzudecken, als auch einen Dienstplan zu erstellen, in welchem der Winter- und Streudienst inkludiert ist. Vor allem sollte darauf geachtet werden nur hochwertiges Streusalz zu verwenden, damit die Wirkung möglichst lange erhalten bleibt. Ebenso macht es Sinn, das Selbständige ihre Berufshaftpflicht auf Winterrisiken prüfen.

Passende Arbeitskleidung bereitstellen – eine weitere Firmenpflicht

Wenn die Mitarbeiter des Unternehmens auch im Winter im Freien unterwegs sind und dort ihre Arbeit verrichten, müssen Unternehmen für eine entsprechend schützende Arbeitskleidung Sorge tragen. Für eine passende und der Witterung entsprechende Arbeitskleidung zu sorgen ist dabei ebenfalls Teil des Arbeitsschutzes und darf vom Betrieb nicht vernachlässigt werden. Dieser Arbeitsschutz ist vom Gesetzgeber so gefordert. Auch hier macht es Sinn sich bereits frühzeitig und noch vor Einbruch des Winters um eine entsprechende Ausstattung zu kümmern und diese beim Fachhändler zu beziehen.

Winterlicher Arbeits- und Betriebsschutz: Wichtig für alle Unternehmer

Wer sich bereits frühzeitig auf den Winter und die damit verbundenen Witterungsverhältnisse vorbereitet, kann beruhigt und gelassen auch dem schlimmsten Winter entgegen sehen. Die Sicherheit der Belegschaft ist gewährleistet und alle gesetzlichen Auflagen können leicht und ohne Mehraufwand erfüllt werden. Ein echtes Argument für den betrieblichen Arbeitsschutz auch, beziehungsweise vor allem, im Winter.