Der Ausbau der Solarenergie soll vereinfacht werden

Ein Mann montiert ein Solarmodul auf einem DachFoto von Kindel Media auf pexels.com

Für die geplante Energiewende und den Ausbau sauberer (CO²-freier) Energien hat die Regierung bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Besonders attraktiv für Bürger und Unternehmen ist die Förderung im Bereich der Photovoltaikanlagen, die bereits erste Anreize geschaffen hat. Dieser Ausbau soll nun noch schneller und effizienter vorangetrieben werden.

Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kürzlich einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Nach zwei Photovoltaik-Gipfeln ist mit dem Solarpaket I ein praxisnaher Entwurf entstanden, der die Bedürfnisse von Bürgern, Unternehmen und Interessenverbänden gleichermaßen berücksichtigt.

Was soll mit dem Gesetzesentwurf erreicht werden?

Das konkrete Ziel aller geplanter Maßnahmen ist es, noch vorhandene Hindernisse und Hürden zu beseitigen, die derzeit dem schnellen Ausbau der Solarenergie entgegenstehen. Anvisiert wird mit dem Solarpaket I eine Verdreifachung der jährlichen Ausbauleistung auf Dach- und Freiflächen.

Durch die neue Regelung soll die bisherige Marke von 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt hochgeschraubt werden, um bis 2030 eine Gesamtleistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Diese Ziele sind mit dem aktuellen Gesetzesentwurf durchaus realisierbar.

Solarkollektoren auf einem Hamburger Einfamilienhaus im Frühjahr fotografiert
Photovoltaik-Kollektoren auf einem Hamburger Einfamilienhaus © Norbert Schmidt

Was bedeutet das neue „Solarpaket I“ für Hamburg?

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen hauptsächlich die Anschlüsse der Anlagen beschleunigen, eine neue Vergütungsform bei der Direktvermarktung schaffen und die bürokratischen Hürden bei der Installation von Balkonkraftwerken abbauen.

Zu den Maßnahmen gehören lt. BMWK beispielsweise:

• Die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht

• Die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen

• Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

• Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen

• Die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich

Die ebenfalls notwendigen Vorgaben für die technischen und baulichen Anforderungen der Dachanlagen oder der korrekten Abrechnung des so gewonnenen Stromes in der Nebenkostenabrechnung folgen im Solarpaket II.

Welche Vorteile bringen die Maßnahmen für Industrie und Gewerbe?

In Hamburg sind rund 2 Millionen Einwohner von den Maßnahmen betroffen und können von den Entlastungen partizipieren. Große Industrie- und Gewerbebetriebe in Hamburg profitieren vor allem vom Mieterstrommodell, das künftig auch für Gewerbeimmobilien gelten soll.

Mit der Mieterstromförderung wird bisher die Erzeugung von Strom durch PV-Anlagen auf Wohngebäuden gefördert, der dann an Hausbewohner und Nachbarn geliefert wird.  Diese Förderung soll nun auf Gewerbeflächen ausgeweitet werden. Hamburger Gewerbebetriebe können ihre Flächen zur Stromerzeugung nutzen und von einer Förderung für den Strombezug profitieren. Damit werden entscheidende Anreize für den Ausbau von PV-Anlagen geschaffen.

Gleichzeitig können die Unternehmen den Strom auch in den eigenen Betrieben einsetzen und sich zum großen Teil autark versorgen. Der höhere Verbrauch erneuerbarer Energien kommt letztlich auch der Umwelt zugute, die dadurch wesentlich weniger belastet wird. Die Industrie kann damit ein deutliches Zeichen für die Energiewende setzen.

Weitere Änderungen für den Ausbau von Freiflächenanlagen im Außenbereich von Industrie- und Gewerbegebieten sollen ebenfalls folgen. Diese sind noch nicht im Solarpaket I enthalten, sondern werden separat im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ geplant.

Wie profitieren Verbraucher von dieser neuen Gesetzesvorlage?

Mieter und Vermieter können mit einer vereinfachten und unbürokratischeren Installation von Balkonkraftwerken rechnen. Der rechtliche Rahmen für die sichere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird nun in § 8 Abs. 5a EEG festgelegt.

In Hamburg werden nach Angaben des Mietervereins rund 20 % des Wohnungsbestandes von den Eigentümern selbst bewohnt, der Rest sind Mietwohnungen. Das sind rund 700.000 Mieterinnen und Mieter, die von den Änderungen profitieren. Hinzu kommt für diesen Personenkreis eine Optimierung und Erweiterung der gemeinschaftlichen Hausversorgung. Das heißt, der Strom wird nicht mehr nur direkt vom Erzeuger verbraucht, sondern die bisher ausgeschlossene gemeinschaftliche Nutzung wird ermöglicht und gefördert. Diese Änderung für den Gebäudestrom ist in § 42b EnWG verankert. Hier wird auch die genaue Abwicklung und die konkrete Verteilung festgelegt.

Wie schätzen Branchenexperten den Gesetzesentwurf ein?

Auch die Branche begrüßt den Abbau bürokratischer Hürden und den einfachen Zugang zu Solarstrom für alle Interessierten. Jonas Holtz, Geschäftsführer der JES.Group, ist schon lange der Meinung: „Saubere, erneuerbare Energie muss nicht teuer sein“.  Das Unternehmen gehört zu den renommierten Anbietern von PV-Anlagen und hat auch Pachtmodelle im Programm.

Nicht zuletzt durch die staatlichen Anreize und die vereinfachte Abwicklung der Anträge ist „der Wunsch der deutschen Eigenheimbesitzer, sich von den hohen Strompreisen unabhängig zu machen, nach wie vor groß”, wie er erklärt.

Durch laufende Investitionen in Struktur und Logistik kann das renommierte Unternehmen das große Auftragsvolumen 2023 zügig abwickeln und die Energiewende unterstützen.

Fazit

Die im Solarstrompaket I vorgesehenen Vereinfachungen und Vergünstigungen für Industrie und Mieter können die Energiewende in Hamburg maßgeblich beeinflussen. So werden durch das Mieterstrommodell für die Industrie große Dachflächen von Gewerbeanlagen noch stärker für die Stromerzeugung genutzt.

Auch die Barriere, die der bisherige bürokratische Aufwand bei der Beantragung von Balkonkraftwerken darstellte, fällt weg. Mieter und Eigentümer von fast einer Million Wohnungen können nun unter vereinfachten Bedingungen Balkonkraftwerke installieren und ihren eigenen günstigen Strom produzieren.

Der große Vorteil für Haushalte, eigener Strom ist eigener Strom, man macht sich damit wenigstens teilweise von der öffentlichen Stromversorgung und staatlichen Eingriffen unabhängig.