Ausreichend versichert? Diese 3 Versicherungen vergessen viele Hamburger

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Versicherungen gibt es viele – und die Anbieter selbst versuchen einen in der Regel davon zu überzeugen, dass ihre jeweiligen Versicherungen allesamt unbedingt notwendig sind. Tatsächlich könne Hamburger jedoch zumeist auf Policen wie die Zahnzusatzversicherung, Glasbruchversicherung, eine Brillen- sowie die Handyversicherung häufig verzichten.

Das sind die Basics

Grundlegend sind hingegen die private Haftpflicht, die Berufsunfähigkeits- sowie die Risikolebensversicherung. Doch warum sind die genannten Absicherungen so wichtig, und was genau sollte man beim Vertragsabschluss beachten?

Das Interesse eines jeden Versicherungsnehmers ist die Absicherung von Risiken, wobei man die Priorität immer auf die Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren legen sollte. Dazu zählen die Absicherung gegen selbst verursachte Unfallschäden, das Absichern der Arbeitskraft, ein Hinterbliebenenschutz und der Schutz von Vermögenswerten wie Haus oder Auto. Doch tatsächlich verfügt rund ein Drittel der Deutschen über keine Privathaftpflicht und nur ein Viertel hat eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschlossen. Diese Zahlen sind erschreckend, denn genau diese Versicherungen zählen zum Basisschutz, auf den man nicht verzichten sollte.

Die private Haftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung ist eine Grundabsicherung, denn es kann schnell passieren, dass man unbeabsichtigt das Eigentum anderer beschädigt oder Personen verletzt. Dann haftet man mit seinem gesamten Vermögen. Und insbesondere bei Unfällen, bei denen jemand anderes verletzt wird, kommen neben Schadenersatzansprüchen oft auch die damit verbundenen ärztlichen Behandlungskosten und Kosten für den Verdienstausfall hinzu. Im schlimmsten Fall handelt es sich dabei um Summen im Millionenbereich. Eine Haftpflichtversicherung schützt dann vor dem finanziellen Ruin. Beim Abschluss der Police sollte man jedoch genau prüfen, was die Police versichert und auf Folgendes bestehen:

  • Eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro
  • Ausfalldeckung und Gefälligkeitsschäden sollten integriert sein
  • Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Was passiert aber, wenn man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird? In diesem Fall greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Entgegen der allgemeinen Annahme lohnt sich diese Versicherung nicht nur für Selbstständige und Arbeitnehmer mit risikoreichen Berufen. So scheidet laut CosmosDirekt jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben aus, wobei die häufigsten Gründe körperliche oder psychische Erkrankungen sind. Da die Erwerbsminderungsrente des Staates sehr gering ist, sollte man daher auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass:

  • Sie frühzeitig und im gesunden Zustand abgeschlossen wird
  • Vorerkrankungen und aktuelle Beschwerden nicht verschwiegen werden dürfen
  • Die sogenannte abstrakte Verweisklausel aus dem Vertrag gestrichen wird
  • Man eine möglichst lange Laufzeit vereinbart

Die Risikolebensversicherung

Wer eine Familie hat, sollte außerdem eine Risikolebensversicherung abschließen. Durch sie sind die Hinterbliebenen finanziell abgesichert, falls der Versicherungsnehmer frühzeitig verstirbt. Versichert werden sollte immer der Hauptverdiener der Familie. Denn fällt sein Einkommen plötzlich weg, trifft das die Hinterbliebenen oft schwer – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Insbesondere dann, wenn offene Kredite bestehen oder die eigene Immobilie noch nicht bezahlt ist. Häufig sind die Beiträge für diese Versicherung von der Steuer absetzbar, weshalb die Policen im Endeffekt nicht sehr teuer sind. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollte man sich jedoch umfassend informieren. Der Bund der Versicherten hat dazu unter anderem ein Merkblatt bereitgestellt. Für den Vertrag selbst ist Folgendes wichtig:

  • Die Versicherungssumme sollte alle eventuellen Schulden abdecken und das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen
  • Die Laufzeit sollte mindestens so viele Jahre betragen, wie die Kinder von den Eltern abhängig sind

 

 

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