Hamburger Corona-Bußgeldkatalog: Wer nicht hören will, macht Zahlemann & Söhne bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung.
Bekanntlich lernt der Menschen leider am besten über die Geldbörse und es gibt zu viele verantwortungslose Schlaumeier*innen, Neumalkluger*Innen und Bewisser*Innen, die glauben sich können während des Corona Lockdowns in Hamburg ihr eigenes Ding machen.
Auch wenn sich sehr viele Hamburger diszipliniert an die Allgemeinverfügung halten. Eine dreistellige Zahl von Hamburgern verstoßen täglich gegen die Auflagen. Doch das wird teuer.
Der Corona-Bußgeldkatalog tritt heute in Kraft:
Verstoß gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Übersicht) | Regelsatz-Bußgeldhöhe |
– Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander an öffentlichen Orten – Aufenthalt im öffentlichen Raum in Begleitung von mehr als einer Person, die nicht in derselben Wohnung lebt – Betreten von Spielplätzen – Teilnahme an öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen | 150 € |
-Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten -Fehlende Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m in Betrieben, trotz Pflicht und Möglichkeit | bis zu 1.000 € |
– Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels – Betrieb von Gewerbe bzw. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (u.a. Friseure, Kosmetik- oder Massagestudios) | bis zu 2.500 € |
– Öffnung von Spielplätzen – Durchführung von Busreisen zu touristischen Zwecken – Öffnung von Gaststätten, Speiselokalen oder Kantinen | bis zu 4.000 € |
– Öffnung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen oder Vergnügungsstätten (u.a. Clubs, Diskotheken, Messen, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Prostitutionsstätten) – Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen | bis zu 5.000 € |